Die Förderung über die Kommunalrichtlinie (KRL) der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wurde neu gestaltet. Als zentrales Element der neuen Richtlinie wird die Festbetragsförderung für Zuwendungen bis zu 6 Millionen Euro an Kommunen eingeführt. Außerdem vereinfachen pauschalisierte Ansätze die Anträge zur Personalförderung. Die Mindestzuwendungshöhe wird auf 10.000 Euro angehoben, damit sollen verstärkt mittlere und größere Vorhaben angereizt werden.
Und auch bei den Förderschwerpunkten gibt er Veränderungen: So wurde zum Beispiel der Förderschwerpunkt 4.1.2 „Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements“ aufgrund von Überschneidungen mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) gestrichen.
Die überarbeitete Kommunalrichtlinie tritt zum 1. November 2024 in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Fassung der Kommunalrichtlinie. Eine Antragstellung nach der alten Richtlinie ist noch bis zum 31. Oktober 2024 möglich. Anträge nach der neuen Richtlinie können ab dem 1. Februar 2025 beim Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH eingereicht werden. Für Anschlussvorhaben im Förderschwerpunkt Klimaschutzmanagement wird eine Antragstellung bereits ab dem 1. November 2024 möglich sein.