Förderung E-Lastenräder

Gefördert wird die Anschaffung von Elektro-Lastenrädern und Elektro-Lastenanhängern für gewerbliche, gemeinnützige, gemeinschaftliche oder kommunale Einsätze.

AnsprechstellenMinisterium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), L-Bank
InternetFörderung E-Lastenräder
AntragstellerKommunen, Unternehmen, Körperschaften des privaten Rechts, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen
FörderungenGefördert wird der Kauf oder das Leasing von Elektrolastenrädern oder Elektrolastenanhängern (EG Fahrzeugklassen L1e bis L5e, bis 25 km/h) für gewerbliche, gemeinnützige, gemeinschaftliche oder kommunale Einsätze. Gefördert werden 25 Prozent der Kosten bis maximal 2.500 Euro.
Förderhöhemax. 25 Prozent und bis zu 2.500 Euro pro Elektro-Lastenrad
Fristen31.12.2024
Verwandte SuchbegriffeElektromobilität, E-Mobilität, Radverkehr, Fahrrad, Fahrräder