Ansprechstellen | Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW), L-Bank |
Internet | |
Antragsteller | Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) |
Förderungen | Maßnahmen, die zu einer energetischen Verbesserung des bestehenden Gebäudebestands führen und die Vorgaben für Sanierung Plus bzw. Denkmal oder Einzelmaßnahmen erfüllen. Bei Maßnahmen zur künftigen Nutzung erneuerbarer Energien müssen die Voraussetzungen des jeweils aktuellen KfW-Programms Erneuerbare Energien – Standard (Programm 270) erfüllt sein. |
Förderhöhe | Förderdarlehen mit Zinsverbilligung: bei umfassender Sanierung zum Effizienzhaus Plus oder Denkmal bis zu 120.000 € je Wohneinheit, bei Einzelmaßnahmen bis zu 50.000 € je Wohneinheit; ergänzender Tilgungszuschuss in Höhe von 3 %. |
Fristen | keine Fristen |
Verwandte Suchbegriffe | Gebäude, Energieeffizienz |
Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften
