Ansprechstellen | Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) |
Internet | urbane Räume |
Antragsteller | Städte und Gemeinden |
Förderungen | Förderfähig sind Projekte, die dem Klimaschutz und der Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel zugutekommen. Dabei steht die Entwicklung und Erhaltung öffentlich zugänglicher Grün- und Freiräume wie Parks und Gärten besonders im Vordergrund. |
Förderhöhe | bis zu 75 Prozent (bis 85 % bei Haushaltsnotlage) an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, mindestens 1 Mio. Euro; Drittmittel können in die Finanzierung einbezogen werden, wobei ein kommunaler Eigenanteil von mindestens 10 Prozent verbleiben muss. |
Fristen | 15.09.2023 (Projektskizzen) |
Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel
