Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore (1.000 Moore)

1.000 Moore richtet sich an kleine, naturschutzbedeutsame Moore, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Gefördert werden Maßnahmen zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung entwässerter Moore und zur damit verbundenen Renaturierung der Flächen.

AnsprechstellenBundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG), Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz
Internet

1.000 Moore

Förderaufruf

AntragstellerAntragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Personenvereinigungen (wie zum Beispiel Privateigentümer*innen, Kommunen, Verbände, Vereine, Stiftungen und Unternehmen). Es werden ausschließlich Einzelprojekte gefördert. Verbundprojekte von mehreren Antragsberechtigten werden nicht gefördert.
Förderungen

1.000 Moore richtet sich an kleine, naturschutzbedeutsame Moore, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Gefördert werden Maßnahmen zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung und zur damit verbundenen Renaturierung kleiner Moore mit einer wiederzuvernässenden Fläche zwischen 5 und 200 Hektar pro Projekt.

Die Förderung im Rahmen dieser Förderrichtlinie umfasst folgende Förderschwerpunkte (FSP):

  • FSP 1: Orientierungsberatung zur Identifizierung von für die Wiedervernässung geeigneten Flächen
  • FSP 2: Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung von Moorbodenflächen
    • FSP 2.1: Vorbereitende Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung
    • FSP 2.2: Umsetzung von Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung
Förderhöhe

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss bewilligt. Die Förderquoten betragen zwischen 90 und 99 %, 95 % für Kommunen. Es bestehen folgende Obergrenzen und Bewilligungszeiträume:

  • FSP 1: 30.000 Euro über 9 Monate
  • Anträge für FSP 2.1 und 2.2: 600.000 Euro über vier Jahre
  • FSP 2.1: 100.000 Euro über 18 Monate
  • FSP 2.2: 500.000 Euro über 30 Monate
FristenProjektanträge können ab dem 16.09.2024 eingereicht werden. Projektanträge können ganzjährig gestellt werden. Laufzeit der Förderrichtlinie: 05.09.2024 bis 31.12.2027