Wiedervermietungsprämie

Mit einer Wiedervermietungsprämie belohnt das Land kommunale Aktivitäten im Bereich der Beratung und Vermittlung, die zur Wiedervermietung von leerstehendem Wohnraum geführt haben.

AnsprechstellenMinisterium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW), Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH
InternetWiedervermietungsprämie
AntragstellerKommunen in Baden-Württemberg. Interkommunale Kooperationen sind möglich. In diesem Fall ist eine projektverantwortliche Kommune zu benennen.
FörderungenKommunale Aktivitäten im Bereich der Beratung und Vermittlung, die zur Wiedervermietung von leerstehendem Wohnraum geführt haben. Es muss sich um einen Leerstand handeln, der bis zum Zeitpunkt der Wiedervermietung mindestens sechs Monate leer stand.
FörderhöheDie Prämie beträgt zwei Nettomonatskaltmieten, maximal 2.000 Euro je weitervermieteter Wohnung.
FristenAnträge sind innerhalb von 6 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses bei der Landsiedlung zu stellen. Das Förderprogramm ist bis zum 31.12.2026 befristet.
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