Ansprechstellen | Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW), Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH |
Internet | Wiedervermietungsprämie |
Antragsteller | Kommunen in Baden-Württemberg. Interkommunale Kooperationen sind möglich. In diesem Fall ist eine projektverantwortliche Kommune zu benennen. |
Förderungen | Kommunale Aktivitäten im Bereich der Beratung und Vermittlung, die zur Wiedervermietung von leerstehendem Wohnraum geführt haben. Es muss sich um einen Leerstand handeln, der bis zum Zeitpunkt der Wiedervermietung mindestens sechs Monate leer stand. |
Förderhöhe | Die Prämie beträgt zwei Nettomonatskaltmieten, maximal 2.000 Euro je weitervermieteter Wohnung. |
Fristen | Anträge sind innerhalb von 6 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses bei der Landsiedlung zu stellen. Das Förderprogramm ist bis zum 31.12.2026 befristet. |
Verwandte Suchbegriffe | Suffizienz |
Wiedervermietungsprämie
