Vom Plan zur Wende

Der Förderaufruf „Vom Plan zur Wende“ soll Kommunen dabei unterstützen, ihre Wärmeplanung schnell und ökonomisch in die Praxis umzusetzen - indem mit Forschung neue Lösungen und Technologien entstehen.

AnsprechstellenBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Projektträger Jülich (PtJ)
Internet

Vom Plan zur Wende

Förderaufruf

AntragstellerDer Förderaufruf richtet sich an Kommunen gemeinsam mit kommunalen Partnern (begrüßt werden Kooperationen mit einer Forschungseinrichtung). Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können auch Teil eines Konsortiums sein. Antragsberechtigt sind zudem Angehörige freier Berufe mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Insbesondere Start-ups und KMU werden zur Antragstellung ermutigt. Antragsberechtigt sind auch Einrichtungen für Forschung und Wissenschaft im Sinne von Artikel 2 Nummer 83 AGVO, Vereine und Stiftungen mit FuE-Kapazitäten in Deutschland sowie Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.
Förderungen

Ziel des Förderaufrufs „Vom Plan zur Wende“ ist es, die systemische Umsetzung der kommunalen Wärmepläne zu beschleunigen, indem kommunale Akteure befähigt werden, neue Lösungsansätze schnell und ökonomisch in die Praxis zu überführen und hiermit zum Erreichen der Klimaziele beizutragen. Er konkretisiert Forschungsfragen und -ansätze in den folgenden drei Modulen:

  • Modul 1 Quartier: Vorbereitung von Umsetzungsprojekten auf Quartiersebene im Kontext der kommunalen Wärmewende. Kommunen sollen in Zusammenarbeit mit anderen lokalen Akteuren und Forschungseinrichtungen in die Lage versetzt werden, aktuelle Lösungsansätze und Forschungsergebnisse aus dem Pflichtinstrument der kommunalen Wärmeplanung auf die direkte praktische Umsetzung an einem Standort hin zu prüfen. Weiterhin ist die Übertragung auf andere Standorte Gegenstand der Projekte.
  • Modul 2 Energiesystemanalyse: Generierung von Orientierungswissen für die Wärmeplanung anhand (modellhafter) Lösungsansätze, welche eine sinnvolle und nachhaltige Einbettung der KWP in die übergeordnete Energieversorgungsinfrastruktur abbilden.
  • Modul 3 Synthese: Übergreifendes Monitoring und Querauswertung der geförderten Vorhaben unter Zuarbeit der geförderten (kommunalen) Akteure.
FörderhöheDie Zuwendungen werden als Projektförderung und als nicht rückzahlbare Zuschüsse, in der Regel als Anteilfinanzierung, gewährt. In der Regel wird eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Für KMU sind höhere Förderquoten möglich, für Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 %. Typische Laufzeiten für Förderprojekte sind 2 Jahre für F&E-Vorhaben und max. 12 Monate für
Mikroprojekte.
Fristen

Aktuelle Einreichungsfristen für alle Module

  • für F&E Skizzen: 01.01.2025, 01.05.2025
  • für Mikroprojekte: kontinuierlich

Geltungsdauer: 01.10.2028

Verwandte SuchbegriffeEnergieforschungsprogramm, Forschung und Entwicklung, Klimaneutralität