Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Projektträger Jülich (PtJ) |
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Antragsteller | Der Förderaufruf richtet sich an Kommunen gemeinsam mit kommunalen Partnern (begrüßt werden Kooperationen mit einer Forschungseinrichtung). Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können auch Teil eines Konsortiums sein. Antragsberechtigt sind zudem Angehörige freier Berufe mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Insbesondere Start-ups und KMU werden zur Antragstellung ermutigt. Antragsberechtigt sind auch Einrichtungen für Forschung und Wissenschaft im Sinne von Artikel 2 Nummer 83 AGVO, Vereine und Stiftungen mit FuE-Kapazitäten in Deutschland sowie Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung. |
Förderungen | Ziel des Förderaufrufs „Vom Plan zur Wende“ ist es, die systemische Umsetzung der kommunalen Wärmepläne zu beschleunigen, indem kommunale Akteure befähigt werden, neue Lösungsansätze schnell und ökonomisch in die Praxis zu überführen und hiermit zum Erreichen der Klimaziele beizutragen. Er konkretisiert Forschungsfragen und -ansätze in den folgenden drei Modulen:
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Förderhöhe | Die Zuwendungen werden als Projektförderung und als nicht rückzahlbare Zuschüsse, in der Regel als Anteilfinanzierung, gewährt. In der Regel wird eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Für KMU sind höhere Förderquoten möglich, für Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 %. Typische Laufzeiten für Förderprojekte sind 2 Jahre für F&E-Vorhaben und max. 12 Monate für Mikroprojekte. |
Fristen | Aktuelle Einreichungsfristen für alle Module
Geltungsdauer: 01.10.2028 |
Verwandte Suchbegriffe | Energieforschungsprogramm, Forschung und Entwicklung, Klimaneutralität |
Vom Plan zur Wende
