Ansprechstellen | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), L-Bank |
Internet | TruckCharge@BW |
Antragsteller | Einzelunternehmen, Einzelkaufleute, Freiberufler, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Aktiengesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), öffentliche Anstalten, Stiftungen des öffentlichen und privaten Rechts und Unternehmergesellschaften. |
Förderungen | Gefördert werden Ladepunkte von über 22 kW und der Anschluss an das Spannungsnetz. Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung und wird als Zuschuss gewährt. |
Förderhöhe | - Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): bis zu 40 Prozent der Kosten (max. 25.000 Euro für Schnellladepunkte, 50.000 Euro für Netzanschlüsse) - Großunternehmen: bis zu 20 Prozent der Kosten (max. 25.000 Euro für Ladepunkte, 50.000 Euro für Netzanschlüsse). |
Fristen | Antragstellung bis zum 30.06.2026. |
Verwandte Suchbegriffe | Lastverkehr, Schwerlastverkehr, Logistik, Spedition, Schnellladen, Schnelllader, Schnellladeinfrastruktur, Lastwagen, Lastkraftwagen, Lkw, Depotladen |
TruckCharge@BW: Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge
