Transformative Klimaschutzprojekte

Die Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte soll durch die bundesweite Verankerung neuer und bereits erprobter Ansätze im Klimaschutz zur Treibhausgasneutralität beitragen.

AnsprechstellenBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH 
InternetTransformative Klimaschutzprojekte
Antragstellende

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Nicht antragsberechtigt sind:

  • natürliche Personen
  • Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
  • Kommunale Zweckverbände und
  • nicht rechtsfähige Eigenbetriebe.

Die Projekte können als Einzelprojekte oder auch von mehreren Projektpartnern im Rahmen eines Verbundprojekts durchgeführt werden. Bei solchen Projektkonstellationen reicht der sogenannte Verbundkoordinator die gemeinsame Skizze ein.

FörderungenGefördert werden umsetzungsorientierte transformative Klimaschutzprojekte, die die Handlungsfelder Kommune, Verbraucherinnen und Verbraucher, Wirtschaft und Bildung adressieren. Dabei sollen die Projekte THG-Neutralität anstreben und bundesweit zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung beitragen.
Förderhöhe

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. 

Die Mindestzuwendung für Einzelprojekte beträgt 150.000 Euro. Für Zuwendungen für Teilprojekte eines Verbundprojekts liegt die Mindesthöhe bei 100.000 Euro. 
Es gibt keine maximale Fördersumme, wobei ein entsprechender Mindesteigenanteil einzubringen ist. Die beantragte Förderung muss zudem in einem angemessenen Verhältnis zum Transformationspotenzial, den angestrebten THG-Einsparungen und den umgesetzten Maßnahmen stehen. 

Gefördert werden projektbezogene Ausgaben, die im Rahmen einer wirtschaftlichen und sparsamen Kalkulation zur Erreichung der Projektziele erforderlich sind. 
Dazu zählen beispielweise Ausgaben für:

  • Personalstellen
  • Auftragsvergaben für spezifische Dienstleistungen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Veranstaltungen oder Dienstreisen 

Ebenfalls in angemessenem Umfang förderfähig sind Investitionen in Gegenstände, die dazu dienen, die entwickelten Maßnahmen zu erproben und zu verbreiten. 

Nicht gefördert werden Baumaßnahmen sowie reine Forschungs- und Entwicklungsprojekte.

Fristen

In Projektaufrufen veröffentlicht das BMWK auf www.klimaschutz.de Stichtage, Zeitfenster und Themenschwerpunkte für das Einreichen von Projektskizzen (zweistufiges Verfahren; Antragsportal easy-Online). Entsprechende Themenaufrufe werden voraussichtlich im Sommer 2025 veröffentlicht.

Programmlaufzeit: 01. Nov. 2024 bis 30. Juni 2027

Verwandte SuchbegriffeNetto-Null, Modellprojekte