Transformationscluster Soziale Innovationen für nachhaltige Städte

Ziel des Förderaufrufs ist es, über Transformationscluster das Potenzial sozialer Innovationen für eine nachhaltige und klimafreundliche Bestandserneuerung von Wohngebäuden, Umnutzungen von Nichtwohngebäuden sowie eine suffiziente Flächennutzung in Stadtquartieren zu erforschen und zu erschließen.

Ansprechstelle

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), DLR Projektträger

Internet

Transformationsinitiative Stadt-Land-Zukunft

Transformationscluster Soziale Innovationen für nachhaltige Städte

Antragsteller

Einrichtungen der Kommunen und Länder, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie gesellschaftliche Organisationen wie zum Beispiel Stiftungen, Vereine und Verbände.

Förderungen

Von besonderem Interesse ist die Erforschung, die Erprobung und der Transfer Sozialer Innovationen in den folgenden Handlungsfeldern:

  1. Sozial-innovative Finanzierungs- und Betreibermodelle,

  2. Sozial-innovative Bodenpolitik,

  3. Sozial-innovative Wohnformen.

Darüber hinaus können soziale Innovationen in weiteren Handlungsfeldern untersucht werden, sofern sie zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Gebäudebestandserneuerung, Umnutzungen sowie zu einer effizienten und suffizienten Flächennutzung in bestehenden Stadtquartieren und Siedlungsbereichen beitragen und zugleich soziale und ökonomische Herausforderungen zu bewältigen helfen.

Förderhöhe

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von in der Regel fünf Jahren als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Fristen

Förderbekanntmachung vom 19.11.2023: Projektskizzen konnten bis zum 23.02.2024 über das Förderportal des Bundes eingereicht werden. (Geltungsdauer: max. 31.12.2033)