Ansprechstellen | Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW), Regierungspräsidien |
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Antragsteller | Städte und Gemeinden |
Förderungen | Gefördert werden die Kosten der Vorbereitung und zügigen Umsetzung notwendiger städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen in einem von der Kommune abgegrenzten städtebaulichen Erneuerungsgebiet (Gesamtmaßnahme) zur Behebung städtebaulicher Missstände. Förderschwerpunkten mit Bezug zu Klimaschutz: |
Förderhöhe | Anteilsfinanzierung 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, für Sportstätten bis 90 Prozent. |
Fristen | 4. November 2024 (Ausschreibung 2025) |
Verwandte Suchbegriffe | Suffizienz |
Städtebauförderung
