Ansprechstellen | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM), L-Bank |
Internet | |
Antragsteller | 1. beendet 2. juristische Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften und Einzelunternehmen, sofern sie KMU sind und zuvor an einem KEFF+Check teilgenommen haben; jedes Unternehmen kann die die Beratungsförderung ein Mal in Anspruch nehmen. |
Förderungen | 1. regionale Kompetenzstellen für Ressourceneffizienz (KEFF+) in allen 12 Regionen Baden-Württembergs (u.a. zur Durchführung von sog. KEFF+Checks zu den Themen Material- und Energieeffizienz) 2. Ressourceneffizienzberatung durch in einer Datenbank unter http://www.consultare-bw.de gelistete Beraterinnen und Berater |
Förderhöhe | 1. beendet 2. max. 40 % EFRE-Mittel plus 10 % Landesmittel; max. Zuschuss je Beratung und Unternehmen liegt bei 5.500 Euro (10 Personentage à 550 Euro) |
Fristen | 1. beendet 2. Antragstellung möglich ab 1.09.2022 bis längstens 30.11.2026 (oder sobald die Mittel ausgeschöpft sind) |
Ressourceneffizienz in Unternehmen
