Ansprechstellen | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), Netzwerk Reparatur-Initiativen |
Internet | Repair-Cafés |
Antragsteller | Reparaturinitiativen bewerben, die als gemeinnützige Vereine organisiert sind.Im Jahr 2025 soll auch eine Förderrunde für andere Reparaturinitiativen gestartet werden, die nicht als Vereine organisiert sind. |
Förderungen | Gefördert werden Projekte von Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe-Werkstätten, die Verbraucherinnen und Verbrauchern die Reparatur ihrer Geräte erleichtern: durch bessere Ausstattung (Investitionen), Information, Qualifikation, Erhalt und Fortbetrieb der Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe-Werkstätten. Förderfähig sind vorrangig investive Maßnahmen zur Beschaffung von Geräten und Maschinen, Werkzeugen, Ausstattung, Materialien und Verbrauchsmaterialien und von vergleichbaren Gegenständen. Ergänzend sind Ausgaben für den Unterhalt von Räumlichkeiten und die Durchführung von Veranstaltungen sowie für Qualifikations- und Fortbildungsmaßnahmen für ehrenamtliche Reparateurinnen und Reparateure, Organisatorinnen und Organisatoren förderfähig. |
Förderhöhe | Jede gemeinnützige Reparatur-Initiative kann einmalig eine Förderung von bis zu 3.000 Euro beantragen. |
Fristen | Ab 14. Dezember 2024 können gemeinnützige Reparatur-Initiativen ihre Förderung über das Förderportal beantragen. Die aktuelle Förderung läuft bis Anfang 2026. |
Verwandte Suchbegriffe | Suffizienz |
Reparieren statt Wegwerfen
