Ansprechstelle | Allianz für Beteiligung |
Internet | Quartiersimpulse |
Antragsteller | Städte, Gemeinden, Gemeindeverbünde und Landkreise in Kooperation mit einem zivilgesellschaftlichen Partner in Baden-Württemberg |
Förderungen | Zuschüsse für alters- und generationengerechte Quartiersprojekte, Beratung zu Prozessstruktur und Umsetzung, Einbindung von zivilgesellschaftlichen Partnern. Bei den förderfähigen Quartiersprojekten besteht eingroßer Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Zielgruppen, Methoden, Themen und beteiligten Akteure, die sich an den Bedarfen der Städte, Gemeinden und Landkreise sowie den Bedürfnissen der Menschen vor Ort orientieren sollen. So können unterschiedliche kommunale Hand- lungsfelder, wie zum Beispiel Familie, Jugend, Inklusion, Integration, Gesundheit, Mobilität, Teil einer alters- und generationengerechten Quartiersentwicklung in einem ganzheitlichen Sinne sein. |
Förderhöhe | 20.000 – 115.000 Euro je nach Antragsvariante (A: Gemeinden, B: kommunale Verbünde, C: Landkreise in Kooperation) |
Fristen | Die Antragsfrist für die erste Ausschreibungsrunde 2025 ist der 14. März 2025. Im Zeitraum vom 13. Januar 2025 bis 28. Februar 2025 und somit vorab ist ein Antragsgespräch durchzuführen. Termine für die Antragsgespräche der zweiten Runde 2025 können ab dem 9. Mai 2025 gebucht werden. Die Antragsgespräche werden vom 2. Juni bis zum 25. Juli 2025 durchgeführt. Die Frist zur Einreichung des Förderantrags für die zweite Runde ist der 8. August 2025. |
Verwandte Suchbegriffe | Gemeinderat, Bürgerbeteiligung, Gestaltung |
Quartiersimpulse – Förderprogramm für Quartiersentwicklung
