Planungsbeschleunigung für die Klimaanpassung mit Urbanen Digitalen Zwillingen

Wie können Maßnahmen zur Klimaanpassung effektiver und schneller in die Stadt- und Regionalplanung integriert werden? Dazu fördert das BMBF die Entwicklung einer neuen Software für Urbane Digitale Zwillinge.

AnsprechstelleBundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), DLR Projektträger
Internet

Transformationsinitiative Stadt-Land-Zukunft

Planungsbeschleunigung für die Klimaanpassung mit Urbanen Digitalen Zwillingen

AntragstellerEinrichtungen der Kommunen und Länder, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kommunale und andere öffentliche Unternehmen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), und gesellschaftliche Organisationen, wie zum Beispiel Stiftungen, Vereine und Verbände.
Förderungen

Mit dieser Förderrichtlinie wird die Forschungs- und Entwicklungsphase (vier Jahre) adressiert, in der eine eigene Software zur erweiterten Nutzung von Urbanen Digitalen Zwillingen für die Klimaanpassung entwickelt wird. Es werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie ein Begleitforschungs- und Koordinierungsvorhaben gefördert.

Darauf aufbauend ist eine Skalierungs-, Transfer- und Verstetigungsphase zur Übertragung der Ergebnisse der Förderphase auf weitere Kommunen und zur Verstetigung der entwickelten Produkte vorgesehen. In dieser Folgephase können nur ausgewählte Projekte weiter gefördert werden, die einen besonders vielversprechenden und praxistauglichen, innovativen Ansatz verfolgen.

Förderhöhe

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Beabsichtigt ist für Forschungsvorhaben ein Förderzeitraum von in der Regel bis zu vier Jahren.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

FristenFörderbekanntmachung vom 13.02.2024: Projektskizzen konnten bis zum 30.06.2024 über das Förderportal des Bundes eingereicht werden. Nach der Auswahl der Vorhaben beträgt die Laufzeit der Vorhaben vier Jahre. (Geltungsdauer: max. 31.03.2031)