Ansprechstellen | Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) |
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Antragsteller | Die Fördermaßnahme richtet sich an alle natürlichen und juristischen Personen (z. B. Privatpersonen, Institutionen, Unternehmen), die als Bauherren agieren. |
Förderungen | Gefördert werden Projekte, die im realen Umfeld des Neubaus, Umbaus oder des Rückbaus von Gebäuden durchgeführt werden und neuartige marktnahe Lösungsansätze für das klimaneutrale, klimaangepasste, energieeffiziente und ressourcenschonende Bauen erproben. Die Projekte sollen durch geeignete Forschungseinrichtungen wissenschaftlich begleitet werden. Unterstützt werden neue bauliche, technische, soziale und organisatorische Lösungsansätze zur Dekarbonisierung und Reduzierung des Ressourcen- und Flächenverbrauchs. Dabei soll die experimentelle Umsetzung von marktnahen Produkten, Bauweisen, Planungsmethoden oder Kooperationsformen im Rahmen einer baulichen Maßnahme gefördert werden. |
Förderhöhe | Die Projekte müssen ein Gesamtprojektvolumen von mindestens 2,5 Mio. EUR (KG200 – 700) haben und werden mit bis zu 25 % der zuwendungs- bzw. förderfähigen Ausgaben unterstützt. Eine Kumulierung der Förderung mit Mitteln anderer öffentlicher Fördergeber, insbesondere aus Landesförderprogrammen, ist grundsätzlich möglich. Der Zuwendungsempfänger hat jedoch stets einen Eigenmittelbeitrag von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu leisten. |
Fristen | Die Projektskizzen mussten bis spätestens 12.11.2024 per E-Mail an innovation@eingegangen sein. bundesstiftung-bauakdemie.de |
Pilotprojekte – Innovationen im Gebäudebereich
