On-Demand Verkehre

Mit dem Förderprogramm „On-Demand Verkehre“ werden die kommunalen Aufgabenträger bei der Einrichtung und dem Betrieb von flexiblen und bedarfsorientierten On-Demand-Angeboten finanziell unterstützt.

AnsprechstellenMinisterium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (nvbw)
InternetOn-Demand Verkehre
AntragstellerAufgabenträger gemäß § 6 Abs. 1 ÖPNVG und kommunale Zusammenschlüsse, die die Funktion des Aufgabenträgers übertragen bekommen haben.
FördergegenstandGefördert wird die Einrichtung und der Betrieb von flexiblen und bedarfsorientierten On-Demand-Angeboten zur Erschließung eines Ober- oder Mittelzentrums (gem. LEP). Dies muss in enger Verzahnung mit dem SPNV bzw. Stadt-/ Straßenbahn oder einer bestehenden Regiobuslinie erfolgen.
FörderhöheDie Förderung erfolgt als abschmelzende Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Kosten. Der Förderzeitraum je Vorhaben beträgt maximal drei Jahre. Der Förderzeitraum endet spätestens am 31. Dezember 2027. Die Förderquote beträgt im ersten Jahr 50 % sowie im zweiten und dritten Jahr jeweils 25 % der zuwendungsfähigen Kosten.
FristenDie vollständigen Förderanträge waren bis zum 27. September 2024 beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg einzureichen.
Verwandte SuchbegriffeOn-Demand, auf Abruf, ÖPNV, Verkehr auf dem Land, ländlicher Raum, ländlichen Raum, Mittelbereich