Ansprechstellen | Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Projektträger Jülich |
Internet | Nicht-öffentliche Schnelllade-Infrastruktur |
Antragsteller | Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung, insbesondere aus dem Transport- und Logistikgewerbe, Handwerks- und Gewerbebetriebe, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter sowie Pflegedienste. |
Förderungen | Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur (Nennladeleistung ab 50 kW; das Laden mit Gleichstrom (DC) ist Voraussetzung) und technische Ausrüstung (z.B. elektrische Stromspeicher), Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Tiefbau. |
Förderhöhe | Für kleine und mittlere Unternehmen: Förderquote bis zu 40 Prozent. Gesamtförderbetrag pro Antrag: max. 5 Mio. Euro. |
Fristen | 01. November 2024 |
Verwandte Suchbegriffe | DC-Laden, Lastwagen, E-Lastwagen |