Nicht-öffentliche Schnellladeinfrastruktur

Das BMDV fördert Unternehmen beim Aufbau nicht-öffentlicher Schnellladeinfrastruktur für E-Pkw und E-Lkw.

AnsprechstellenBundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Projektträger Jülich 
InternetNicht-öffentliche Schnelllade-Infrastruktur
AntragstellerUnternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung, insbesondere aus dem Transport- und Logistikgewerbe, Handwerks- und Gewerbebetriebe, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter sowie Pflegedienste.
FörderungenInvestitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur (Nennladeleistung ab 50 kW; das Laden mit Gleichstrom (DC) ist Voraussetzung) und technische Ausrüstung (z.B. elektrische Stromspeicher), Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Tiefbau.
Förderhöhe

Für kleine und mittlere Unternehmen: Förderquote bis zu 40 Prozent.
Für Großunternehmen: Förderquote bis zu 20 Prozent.

Gesamtförderbetrag pro Antrag: max. 5 Mio. Euro.  

Fristen01. November 2024
Verwandte SuchbegriffeDC-Laden, Lastwagen, E-Lastwagen