Ansprechstellen | Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) |
Internet | |
Antragsteller | Gebietskörperschaften, Verkehrsverbünde sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt. |
Förderungen | Gefördert werden u.a.: 1. Maßnahmen zur Verbesserung der Angebots- und Betriebsqualität (z. B. Taktverdichtungen, Linienausbau, Entwicklung von On-Demand-Diensten, Beschleunigungsmaßnahmen, Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln), |
Förderhöhe | Die Förderquote des Bundes beträgt bis zu 80 Prozent. Die beantragte Gesamtfördersumme für Modellprojekte der Förderlinie I muss hierbei mindestens 8 Mio. Euro betragen. Für Modellprojekte der Förderlinie II soll die Gesamtfördersumme grundsätzlich mindestens 15 Mio. Euro betragen. |
Fristen | Projektskizzen im 3. Förderaufruf konnten bis zum 14. Juli 2023 über das eService-Portal des BAG eingereicht werden. Geltungsdauer der Richtlinie bis 31. Dezember 2023. |
Verwandte Suchbegriffe | öffentlicher Personennahverkehr, ländliche Regionen, Stadregionen, Angebots- und Betriebsqualität, Taktverdichtungen, Linienausbau, On-Demand-Dienste, Verknüpfung, Vernetzung, Auskunfts- und Vertriebssysteme, Mobilitätsplattformen |
Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV
