Ansprechstelle | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) |
Internet | KWKG |
Antragsteller | Betreiber von KWK-Anlagen Betreiber eines neuen oder ausgebauten Wärmenetzes |
Förderungen | Zahlung von Zuschlägen durch die Netzbetreiber sowie die Vergütung für Strom aus KWK-Anlagen (inkl. Brennstoffzellen), der in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, sofern die Anlagen nicht nach § 19 EEG gefördert werden. |
Förderhöhe | Es gibt unterschiedliche Tarife
jeweils im Abhängigkeit des KWK-Leistungsanteils.
Für den Neu- oder Ausbau von Wärme- oder Kältenetzen:
Für den Neubau von Wärmespeichern:
Die Anzahl der vergüteten Vollbenutzungsstunden beträgt für neue KWK-Anlagen 30.000 Vollbenutzungsstunden. Die Anzahl der vergüteten Vollbenutzungsstunden für modernisierte bzw. nachgerüstete KWK-Anlagen hängt von dem Anteil ab, den die Kosten einer modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlage an den Kosten der Neuerrichtung einer KWK-Anlage gleicher Leistung hat. Daneben nimmt die Zahl der jährlich vergüteten Vollbenutzungsstunden pro Kalenderjahr ab. |
Voraussetzungen | KWK-Anlagen: Neu- und Ausbau von Wärmenetzen:
Wärme- und Kältespeicher: |
Fristen | keine Fristen; Geltungsdauer: 31.12.2030 |
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
