Kommunale Wärmeplanung in Landkreisen und Gemeinden

Über das Programm kann die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans in Gemeinden, die hierzu nicht nach § 27 Ziffer 3 KlimaG BW verpflichtet sind, bezuschusst werden. Verpflichtete Kommunen können sich an einem Konvoi beteiligen.

AnsprechstellenMinisterium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM), Projektträger Karlsruhe (PTKA-BWP)
InternetFreiwillige kommunale Wärmeplanung
AntragstellerGemeinden, Zusammenschlüsse aus Gemeinden (Konvoiförderung) und Landkreise. Das Programm adressiert Gemeinden, die nicht zur Erstellung eines Wärmeplans nach § 27 Ziffer 3 KlimaG BW verpflichtet sind. Verpflichtete Stadtkreise und Große Kreisstädte können sich jedoch an einem Konvoi beteiligen.
FörderungenErstellung eines kommunalen Wärmeplans im Sinne von § 27 Ziffer 2 KlimaG BW
FörderhöheZuschuss in Höhe von max. 80 % und max. 30.000 € für Gemeinden ab 5.000 EW, max. 60.000 € für Gemeinden ab 10.000 EW. Bei einer Konvoiförderung wird ein Bonus von 0,75 € pro EW zzgl. einer Pauschale von 5.000 € pro Gemeinde gewährt. Bei Projekten auf Kreisebene, die mehr als 80 % der kreisangehörigen Gemeinden und EW umfassen, wird zusätzlich ein Bonus in Höhe von 30.000 € gewährt
FristenKeine Fristen, Geltungsdauer: 31.12.2025
Weitere InformationenWeitere Informationen zum Förderprogram für nicht verpflichtete Kommunen finden Sie auf der Webseite des Kompetenzzentrums Wärmewende hier.