KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft

„KMU innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft“ adressiert kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und ihre Innovationen für die Ressourcen Wasser und Rohstoffe und für den Ausbau der Kreislaufwirtschaft. Gefördert wird risikoreiche Spitzenforschung in diesem Technologiefeld.

AnsprechstellenBundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Internet

KMU-innovativ

Förderrichtlinie vom 28.03.2024

AntragstellerKMU, im Rahmen von Verbundprojekten auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebiets­körperschaften, und andere Institutionen und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen.
Förderungen

Gefördert werden FuE-Vorhaben für Technologien, Verfahren oder Dienstleistungen, die einen Beitrag zu folgenden Themenschwerpunkten mit jeweils beispielhaften Fragestellungen leisten:

Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft

  • Kreislaufführung und Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten und Komponenten, ressourceneffizientes Produktdesign und innovative Recycling- und Verwertungsverfahren;
  • integrale Bewirtschaftung des anthropogenen Lagers mit dem Ziel, aus langlebigen Gütern sowie Ablagerungen Sekundärrohstoffe zu gewinnen (Urban Mining);
  • Steigerung der Ressourceneffizienz vor allem in rohstoffintensiven Verfahren (zum Beispiel Verarbeitung metallischer und mineralischer Rohstoffe, Herstellung chemischer Grundstoffe und Baustoffe);
  • effiziente Bereitstellung und Nutzung kritischer Rohstoffe;
  • Verbesserung der Rohstoffproduktivität durch Optimierung von Wertschöpfungsketten, Einsatz von digitalen Technologien und Entwicklung von Bewertungs- und Steuerungsinstrumenten.

Nachhaltiges Wassermanagement

  • Technologien und Maßnahmen zur effizienten Nutzung der Ressource Wasser;
  • Wasserwiederverwendung, Energiegewinnung und Rückgewinnung von Nährstoffen aus Abwasser und Prozesswasser;
  • innovative Verfahren zur Trinkwassergewinnung und -aufbereitung;
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in der Wassertechnologie;
  • effizientere Bewässerungstechnologien;
  • innovative Abwasser- und Regenwasserbehandlungstechnologien;
  • Maßnahmen zur Sanierung und Renaturierung von Wasserressourcen (zum Beispiel Grundwasser, Oberflächen­gewässer).
FörderhöheDie Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung in der Regel für zwei Jahre als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben bis 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Hochschulen und Universitätskliniken zzgl. einer Projektpauschale in Höhe von 20 %. Bei Vorhaben im wirtschaftlichen Bereich wird die Förderquote gemäß den beihilferechtlichen Vorgaben (AGVO) bemessen.
FristenStichtage für Projektskizzen jeweils zum 15. April und 15. Oktober eines Jahres. Maximale Geltungsdauer: 31.12.2030.