KLIMOPASS

Gefördert wird die Anpassung an den Klimawandel durch 1) Beratung, Informationsveranstaltungen und Schulungsmaßnahmen, 2) Klimaanalysen, Verwundbarkeitsuntersuchungen, Anpassungskonzepte, Planungsgrundlagen, Machbarkeitsstudien sowie 3) Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen.

AnsprechstellenMinisterium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM), L-Bank
InternetKLIMOPASS
Antragsteller

Kommunen, Landkreise, Regionalverbände, Nachbarschafts- und Zweckverbände, Gemeindeverwaltungsverbände, kommunale Unternehmen, kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg.

Für Kommunen gilt der Beitritt zum Klimaschutzpakt des Landes mit den kommunalen Landesverbänden vor Antragstellung als Teilnahmevoraussetzung in Modul B und C.

FörderungenAnpassung an den Klimawandel:
Modul A: Beratung, Informationsveranstaltungen und Schulungsmaßnahmen
Modul B: Klimaanalysen, Verwundbarkeitsuntersuchungen, Anpassungskonzepte, Planungsgrundlagen, Machbarkeitsstudien
Modul C: Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen, insb. im Handlungsbereich Hitze
Förderhöhe

Modul A: Beratung bis 80 %; Schulungsmaßnahmen mit Festbeträgen von 500 € (halbtägig) bzw. 800 € (ganztägig) für max. 5 Veranstaltungen pro Jahr
Modul B: bis zu 65 %, es greifen diverse Obergrenzen
Modul C: bis zu 50 % u. max. 100.000 €, Modellprojekte bis zu 60 % u. max. 200.000 €

Eine Kumulierung mit Mitteln von EU, Bund oder Land (Ausnahme Ausgleichsstock)  ist unzuslässig.

Fristenkeine Fristen; die aktuelle Förderrichtlinie galt bis 31.12.2024.