Klimaschutz-Plus: Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm (Teil 2)

Ziel der Förderung ist es, weitere Klimaschutzaktivitäten anzureizen. Dies soll etwa durch die Bilanzierung von CO2-Emissionen, Vernetzung und Beratung sowie Projekte an Schulen geschehen.

AnsprechstellenMinisterium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM), L-Bank
InternetKlimaschutz-Plus - Teil 2
Antragsteller

abhängig von Art der Maßnahme, ggf. antragsberechtigt können sein: Kommunen; kommunale Zusammenschlüsse, Stiftungen und Unternehmen (nicht mehr für 3); KMU; große Unternehmen (nur für 11.); Träger von Krankenhäusern, Rehabilationseinrichtungen, stationären Einrichtungen und Studentenwohnheimen; Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen des öffentlichen Rechts; Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen; Vereine; natürliche Personen; für 6. auch Unternehmen der Wohnungswirtschaft und WEG sowie natürliche Personen als Eigentümer von Wohngebäuden

Fördervoraussetzungen für Kommunen:

1) unterstützende Erklärung zum Klimaschutzpakt. Ausgenommen hiervon ist die Förderung der Bilanzierung von CO2-Emissionen (z.B. mit BICO2BW), da die Bilanzierung auch für den Einstieg von Kommunen in den Klimaschutz möglich sein soll.
2) Weitere Fördervoraussetzung für Gemeinden und Gemeindeverbände ist die Erfassung des Energieverbrauches gemäß § 18 KlimaG BW.

Förderungen

Erklärvideo: Klimaschutz-Plus - Teil 2

1. Teilnahme am European Energy Award, KEA-BW/EEA
2. CO2-Bilanzierung (BICO2BW), KEA-BW/BICO2BW
3. Energiemanagement (EM), KEA-BW/EM (keine Antragstellung mehr möglich)
4. Qualitätsnetzwerk Bauen
5. Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke, KEFF+
6. BHKW-Begleit-Beratungen; weiteres rund um die KWK unter KEA-BW/KWK
7. Energieberatung zu Krankenhäusern und Heimen, KEA-BW/Gesundheitseinrichtungen
8. Informationsvermittlung für kommunale Mandatsträger, KEA-BW/Gemeinderäte
9. Teilnahme am Wettbewerb Leitstern Energieeffizienz, KEA-BW/Leitstern (keine Antragstellung mehr möglich)
10. Projekte an Schulen und Kindertageseinrichtungen, KEA-BW/Schulprojekte
11. Erstberatung und Projektanbahnung zur Abwärmenutzung, KEA-BW/Abwärme
12. Wärmewendeprojekte im Gebäudesektor, KEA-BW/ZAB
13. Klimaneutrale Kommunalverwaltung, KEA-BW/Wissensportal
14. Projektentwicklung Contracting - ProECo, KEA-BW/ProECo
15. Regionale Beratungsstellen kommunale Wärmeplanung, KEA-BW/Wärmeplanung
16. Coaching zur Qualitätssicherung im Energiemanagement, Kom.EMS

Förderhöheabhängig von Art des Vorhabens, häufig 75 %
Fristen

Gemäß Nummer 8 der Verwaltungsvorschrift Klimaschutz-Plus 2021, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 23. Oktober 2023, Aktenzeichen: UM22-4500.60/1 kann das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg bei entsprechender Mittelverfügbarkeit den Antragszeitraum verlängern. Dieser endete zuletzt am 30. Juni 2024.

Ab dem 1. September 2024 können wieder Anträge im Programm Klimaschutz-Plus gestellt werden. Der Antragszeitraum endet zum 30. April 2025.

Bei vorzeitiger Mittelausschöpfung kann es entsprechend zu vorzeitigen Teil-Programmschließungen kommen. Das Umweltministerium kann bei entsprechender Mittelverfügbarkeit den Antragszeitraum verlängern. Das Umweltministerium gibt diese Anpassungen auf dieser Seite bekannt.. 

Maßnahmenbeginn: Bei einzelnen Maßnahmen in Teil 2 ist es zulässig, bereits ab Antragstellung und auf eigenes Risiko hin mit einer Fördermaßnahme zu beginnen. 

Hinweis: Das Umweltministerium arbeitet derzeit an einer Neufassung der Förderrichtlinie, die im 2. Quartal 2025 veröffentlicht werden soll.

Dokumente

Verwaltungsvorschrift

Verwaltungsvorschrift, Änderungen vom 10.05.2021

Verwaltungsvorschrift, Änderungen vom 27.11.2022

Verwaltungsvorschrift, Änderungen vom 03.07.2023

Verwaltungsvorschrift, Änderungen vom 23.10.2023

Nichtamtliche Lesefassung, in der die Änderungsverwaltungsvorschriften eingearbeitet sind

Verwandte SuchbegriffeTreibhausgasbilanz, Personalstellen, Abwasserwärmenutzung, Abwärmenutzung, Kläranlagen, Abwasserwirtschaft