Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS

Mit der Förderrichtlinie "Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS" sollen private und kommunale Waldbesitzende dabei unterstützt werden, die Widerstands- und Klimaanpassungsfähigkeit der Wälder zu stärken, die Biodiversität von Wäldern zu erhöhen sowie die wertvollen natürlichen Kohlenstoffspeicher in den Wäldern zu erhalten.

AnsprechstellenBundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR)
InternetWaldmanagement PLUS
Antragstellernatürliche oder juristische Personen des Privat- oder öffentlichen Rechts, die rechtmäßig eine Waldfläche im Sinne von § 2 des Bundeswaldgesetzes auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bewirtschaften. Ausgenommen sind Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen. Die Bewirtschaftung der Waldfläche durch den Zuwendungsempfänger ist durch die Vorlage eines aktuellen Bescheides der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG-Bescheid) zu belegen. Nach der Bewilligung ist ein Nachweis eines anerkannten Zertifizierungssystems über klimaangepasste Waldbewirtschaftung entsprechend der Richtlinie zu erbringen.
FörderungenZusätzlich zu dem bestehenden Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement", das den Waldumbau hin zu klimaangepassten Wäldern über die Förderung gezielter Maßnahmen weiter beschleunigt, wird mit dieser Förderrichtlinie das ergänzende Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS etabliert. Dieses schafft finanzielle Anreize für die Erbringung zusätzlicher Biodiversitäts- und Klimaschutzleistungen. Das kann zum Beispiel die Ausweisung von Habitatbäumen, das Belassen von Totholz im Wald oder die natürliche Waldentwicklung in Teilbereiches eines Waldes sein. Mit dem Förderprogramm soll so die Entwicklung strukturreicher, mitunter dauerwaldartig bewirtschafteter Mischwälder unterstützt werden, die eine verbesserte natürliche Walddynamik aufweisen.
FörderhöheWird nach Programmstart bekannt gegeben.
Fristen

Programmstart für Q2 geplant. Für die Förderrichtlinie stehen nach aktueller Finanzplanung bis zu 10 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Die Förderung ist auf bis zu 20 Jahre angelegt.

Es bestehen keine Fristen. Die Antragstellung erfolgt in zwei aufeinander folgenden Schritten:
1. Datenerfassung im Online-Antrag
2. postalische Einsendung von Dokumenten und Nachweisen