Ansprechstellen | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) |
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Antragsteller | natürliche oder juristische Personen des Privat- oder öffentlichen Rechts, die rechtmäßig eine Waldfläche im Sinne von § 2 des Bundeswaldgesetzes auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bewirtschaften. Ausgenommen sind Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen. Die Bewirtschaftung der Waldfläche durch den Zuwendungsempfänger ist durch die Vorlage eines aktuellen Bescheides der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG-Bescheid) zu belegen. Nach der Bewilligung ist ein Nachweis eines anerkannten Zertifizierungssystems über klimaangepasste Waldbewirtschaftung entsprechend der Richtlinie zu erbringen. |
Förderungen | Zweck der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klimaresilient) sind. Nur klimaresiliente Wälder sind dauerhaft in der Lage, neben der CO2-Bindung in Wäldern und Holz auch die anderen Ökosystemleistungen (z. B. Schutz der Biodiversität, Erholung der Bevölkerung, Erbringung von weiteren Gemeinwohlleistungen sowie die Rohholzbereitstellung) zu erfüllen. Gegenstand der Zuwendung ist die nachgewiesene Einhaltung von übergesetzlichen und über derzeit bestehende Zertifizierungen hinausgehenden Kriterien für ein klimaangepasstes Waldmanagement, mit dem Ziel, Wälder mit ihrem wertvollen Kohlenstoffspeicher zu erhalten, nachhaltig und naturnah zu bewirtschaften und an die Folgen des Klimawandels stärker anzupassen. Dabei ist für die Resilienz der Wälder und ihrer Klimaschutzleistung als Grundvoraussetzung auch ihre Biodiversität zu erhöhen. Ebenso dazu gehören auch die Planung und die Vorbereitung des klimaangepassten Waldmanagements. |
Förderhöhe | Die Zuwendung wird flächenbezogen gewährt und beträgt bis zu 100 Euro pro Hektar und Jahr. |
Fristen | Aktueller Hinweis: Aufgrund der hohen Nachfrage sind die bereitgestellten Mittel aufgebraucht, so dass bis auf weiteres keine neuen Erstanträge mehr entgegengenommen und bearbeitet werden können. Das gilt auch für bereits eingegangene Erstanträge in 2024. Für bereits bewilligte Vorhaben soll das Programm auch in 2025 fortgeführt werden. Bei entsprechender Mittelausstattung gilt: Es bestehen keine Fristen. Die Antragstellung erfolgt in zwei aufeinander folgenden Schritten: |
Klimaangepasstes Waldmanagement
