Ansprechstellen | Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW) |
Internet | Modernisierung Junges Wohnen |
Antragsteller | Eigentümer von Wohnheimen in Baden-Württemberg |
Förderungen | Gefördert wird die Modernisierung von Plätzen in Wohnheimen. Förderfähig sind investive, bauliche Modernisierungsmaßnahmen, die - den Gebrauchswert der Wohnheimplätze nachhaltig erhöhen, - die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern, - nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken oder - die Barrierefreiheit des Wohnheimplatzes herstellen. Instandsetzungen, die durch die Modernisierung verursacht werden, gelten als Modernisierung. |
Förderhöhe | Die Zuwendung soll als Zuschuss gewährt werden. Die Verwendung des Zuschusses für Zinsverbilligungen von Darlehen Dritter ist zulässig. Der Zuschuss hat eine Höhe von bis zu - 31.500 Euro je Wohnheimplatz in einem Einzelzimmer und - 18.200 Euro je Wohnheimplatz in einem Doppelzimmer. |
Fristen | Bis zum 30. September 2024 konnten Interessenten ihr Interesse für die Förderung eines beabsichtigten und bereits konkretisierten Bauvorhabens anmelden (per E-Mail an modernisierung-junges-wohnen@). mlw.bwl.de |
Junges Wohnen – Modernisierung von Wohnheimplätzen
