Junges Wohnen – Modernisierung von Wohnheimplätzen

Die Förderlinie „Junges Wohnen“ ergänzt die Angebote der sozialen Wohnraumförderung. Sie knüpft an eine gleichnamige Initiative des Bundes an: Deren Ziel ist es, die Wohnsituation von Studierenden und Auszubildenden durch Wohnheimplätze zu verbessern.

AnsprechstellenMinisterium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW)
InternetModernisierung Junges Wohnen
AntragstellerEigentümer von Wohnheimen in Baden-Württemberg
FörderungenGefördert wird die Modernisierung von Plätzen in Wohnheimen.
Förderfähig sind investive, bauliche Modernisierungsmaßnahmen, die
- den Gebrauchswert der Wohnheimplätze nachhaltig erhöhen,
- die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern,
- nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken oder
- die Barrierefreiheit des Wohnheimplatzes herstellen.
Instandsetzungen, die durch die Modernisierung verursacht werden, gelten als Modernisierung.
FörderhöheDie Zuwendung soll als Zuschuss gewährt werden. Die Verwendung des Zuschusses für Zinsverbilligungen von Darlehen Dritter ist zulässig.
Der Zuschuss hat eine Höhe von bis zu
- 31.500 Euro je Wohnheimplatz in einem Einzelzimmer und
- 18.200 Euro je Wohnheimplatz in einem Doppelzimmer.
FristenBis zum 30. September 2024 konnten Interessenten ihr Interesse für die Förderung eines beabsichtigten und bereits konkretisierten Bauvorhabens anmelden (per E-Mail an modernisierung-junges-wohnen@mlw.bwl.de).