Ansprechstellen | Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Bundesamt für Logistik und Güterverkehr (BALM) |
Internet | Nicht investive Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans |
Antragsteller | alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, auch in Zusammenarbeit mit Privatpersonen |
Förderungen | Förderschwerpunkt für das Förderjahr 2024: Insbesondere übertragbare Projekte mit großer, möglichst überregionaler Reichweite zu folgenden Themenfeldern werden gesucht: - Themenschwerpunkt 1: Neue Gruppen für den Radverkehr gewinnen - Themenschwerpunkt 2: Radverkehrslösungen für den ländlichen Raum |
Förderhöhe | Grundsätzlich beträgt die Förderquote bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE) von Unternehmen erfolgt eine Förderung in Höhe von bis zu 50 Prozent. Für Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMU) kann sich die Förderquote auf bis zu 70 Prozent erhöhen. In Ausnahmefällen kann auch eine Zuwendung als Vollfinanzierung bewilligt werden. |
Fristen | Projektvorschläge konnten bis zum 30.04.2024 über das elektronische Antragssystem easy-Online eingereicht werden. |
Nicht investive Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans
