Ansprechstellen | Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), KfW-Bankengruppe |
Internet | |
Antragsteller | kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich selbständige Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände |
Förderungen | 1. Infrastruktur für aktive Mobilität: zum Beispiel Fußverkehr, Radverkehr |
Förderhöhe | Kredit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, max. 150 Mio. Euro pro Jahr und Antragsteller. Kommunen profitieren von günstigen Refinanzierungsbedingungen und Zinskonditionen. |
Fristen | keine Fristen |
IKK - Nachhaltige Mobilität (267)
