Ansprechstellen | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) |
Internet | Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs |
Antragsteller | Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts, wie z.B. Kommunen. |
Förderungen | Mit der Richtlinie werden investive Maßnahmen gefördert, die mittelbar oder unmittelbar dem Güterumschlag auf klimafreundliche Transportmittel dienen: 2. Maßnahmen zur Effizienzsteigerung beim Güterumschlag auf klimafreundliche Transportmittel. |
Förderhöhe | Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Höhe der Fördersumme ist auf 300.000 EUR gedeckelt, sofern es sich um eine staatliche Beihilfe handelt. |
Fristen | Der Antrag ist bis zum 31. Oktober eines Jahres bei der NVBW einzureichen. |