Ansprechstellen | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM), Regierungspräsidien |
Internet | https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/foerderungen/fb87/gewaesserentwicklung/ |
Antragstellende | Gebietskörperschaften, deren Eigenbetriebe, öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen in privater Rechtsform (komm. Anteil > 50%) Nicht antragsberechtigt: Landkreise sowie die Zweckverbände Landeswasserversorgung, Bodenseewasserversorgung, Wasserversorgung Nordostwürttemberg und "Kleine Kinzig". |
Förderungen | Gutachten zur Verbesserung der Energieeffizienz, insbesondere zur Wärmerückgewinnung in der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (Ziffer 10.2.4 der Richtlinie). Die Richtlinie enthält eine Vielzahl weiterer Fördergegenstände in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserbehandlung. |
Förderhöhe | Anteilsfinanzierung mit Förderquote 50 %, mindestens 10.000 € |
Fristen | Bis einschließlich 1. Oktober vor Beginn des Jahres, in dem mit dem Vorhaben begonnen werden soll Keine Fristen für ausgewählte Maßnahmen (z.B. Gutachten, Konzeptionen, …) |
Verwandte Suchbegriffe | Versorgungssicherheit, Abwasserbeseitigung, Abwasserbehandlungsanlagen, Wasserschutzgebiete |
Förderrichtlinie Wasserwirtschaft 2024
