Förderrichtlinie Wasserwirtschaft 2024

Förderung, um Hochwasserrisiken zu mindern, den ökologischen Zustand der Gewässer zu verbessern und Energie zu sparen (Wärmerückgewinnung)

AnsprechstellenMinisterium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM),
Regierungspräsidien
Internet

https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/foerderungen/fb87/gewaesserentwicklung/

https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Themenportal/Wirtschaft/Foerderprogramme/_DocumentLibraries/Kommunale_Abwasserbeseitigung/FrWw_2024.pdf

Antragstellende

Gebietskörperschaften, deren Eigenbetriebe, öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen in privater Rechtsform (komm. Anteil > 50%)

Nicht antragsberechtigt: Landkreise sowie die Zweckverbände Landeswasserversorgung,  Bodenseewasserversorgung, Wasserversorgung Nordostwürttemberg und "Kleine Kinzig".

Förderungen

Gutachten zur Verbesserung der Energieeffizienz, insbesondere zur Wärmerückgewinnung in der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (Ziffer 10.2.4 der Richtlinie).

Die Richtlinie enthält eine Vielzahl weiterer Fördergegenstände in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserbehandlung.

FörderhöheAnteilsfinanzierung mit Förderquote 50 %, mindestens 10.000 €
Fristen

Bis einschließlich 1. Oktober vor Beginn des Jahres, in dem mit dem Vorhaben begonnen werden soll

Keine Fristen für ausgewählte Maßnahmen (z.B. Gutachten, Konzeptionen, …)

Verwandte Suchbegriffe Versorgungssicherheit, Abwasserbeseitigung, Abwasserbehandlungsanlagen, Wasserschutzgebiete