Förderprogramm Elektrolyseure (ELY)

Das Förderprogramm ELY unterstützt die Neuerrichtung und Erweiterung lokaler Elektrolyseure mit integrierten Konzepten zur Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff für die regionale Versorgung.

AnsprechstellenUmweltministerium Baden-Württemberg, Projektträger Karlsruhe (PTKA)
Internetum.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/foerderprogramme/energie/foerderprogramm-elektrolyseure
AntragstellendeAntragsberechtigt für die Neuerrichtung oder eine Erweiterung eines Elektrolyseurs sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen, sofern sie wirtschaftlich tätig sind. Darunter fallen auch kommunale Eigenbetriebe, Zweckverbände, kommunale Körperschaften, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
FörderungenDas Programm fördert die Neuerrichtung von lokalen Elektrolyseuren mit integrierten Konzepten zur Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff für die regionale Versorgung. Zudem werden Investitionen in eine bedarfsgerechte Erweiterung der Erzeugungskapazität von Elektrolyseuren für zusätzliche Abnehmer von erneuerbarem Wasserstoff unterstützt. Neu zu errichtende Elektrolyseure oder die Erweiterung eines Elektrolyseurs müssen eine elektrische Nennleistung von mindestens 1 Megawatt (1 MWel) aufweisen. Die geförderten Bestandteile der Anlage müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Förderhöhe

Die Fördersumme soll in der Regel zehn Millionen Euro pro Projekt nicht überschreiten, bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind es maximal 8,25 Millionen Euro pro Projekt. Die Beihilfeintensität (Förderquote) beträgt bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten, bei KMU kann der Prozentsatz höher liegen.

Zuwendungsfähig sind die gesamten Investitionskosten, die für die Neuerrichtung von Elektrolyseuren beziehungsweise für die Erweiterung der Erzeugungskapazität von Elektrolyseuren inklusive der für den Betrieb notwendigen Balance of Plant erforderlich sind. Weitere Komponenten wie stationäre Speicheranlagen für erneuerbaren Wasserstoff und Wasserstoff-Kompressoren werden in angemessenem Umfang (etwa bis zu 30 % der Gesamtausgaben) ebenfalls gefördert.

Fristen

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Zur Antragstellung ist das elektronische Antragssystem „pt-outline“ zu nutzen. Der Link zur Ausschreibung und die erforderlichen Dokumente sind auf der Internetseite des Projektträgers Karlsruhe zu finden. Die Antragsunterlagen sind als elektronisches Dokument (ungeschützte PDF-Datei) vom Antragssteller bis spätestens Donnerstag, 15. Mai 2025, einzureichen. Später eingehende Projektskizzen können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Es findet ein Informationstermin am 21. März 2025 um 10 Uhr statt.