Ansprechstellen | Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) |
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Antragsteller | Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. |
Förderungen | Gefördert werden sowohl investive als auch nicht-investive Maßnahmen des Fußverkehrs, u. a.: 1. Umgestaltung und Verkehrsberuhigung des Straßenraums 2. Auf- und Ausbau von intermodalen Netzwerkstrukturen 3. Maßnahmen zur Verknüpfung von Fußverkehr und ÖPV / SPV 4. Fußgängerfreundliche Querungsanlagen 5. Lückenschluss im Fußwegenetz 6. Planungs- und Forschungsgrundlagen für spätere investive Vorhaben 7. Handlungsleitfäden |
Förderhöhe | Die Förderung beträgt maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Bund legt die Finanzierungsart sowie die Höhe des Finanzierungsteils fest, nachdem der Antrag geprüft wurde. |
Fristen | Anträge für die Förderung können jederzeit an das BALM gerichtet werden unter Fussverkehr@. balm.bund.de |
Förderinitiative Fußverkehr
