Ansprechstellen | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM), Projektträger Karlsruhe (PTKA-BWP) |
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Antragsteller | Unternehmen, rechtsfähige Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts; juristische Personen des öffentlichen Rechts (insbesondere Kommunen); Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen |
Förderungen | Gefördert werden sollen: A: Investitionen in Photovoltaik an Lärmschutzwänden (Förderbaustein A) B: Investitionen in Photovoltaik-Überdachungen von bestehenden öffentlichen Wegen und von Stellplätzen für Fahrräder (Förderbaustein B) C: Investitionen in Photovoltaik an Schieneninfrastruktur (Förderbaustein C) Zuwendungsgegenstände sind sowohl Investitionen in die notwendige Befestigung, Aufständerung, Stützpfeiler, Fundamente u. ä., als auch die Photovoltaik-Anlage selbst sowie deren technischer Ausstattung (Wechselrichter, Netzanschluss u. ä.). Die mindestens zu installierende Leistung beträgt 100 kWP. Je Antragsteller können max. zwei Anträge pro Baustein und nicht mehr als drei Anträge insgesamt eingereicht werden. |
Förderhöhe
| Die Zuwendung beträgt bis max. 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Förderobergrenze beträgt 300.000 €. |
Fristen | Aktueller Förderaufruf vom 15.08.2024 bis 10.10.2024 (einstufiges Antragsverfahren); Geltungsdauer: 30.06.2026 |
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