Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Projektträger Jülich (PtJ) |
Internet | 8. Energieforschungsprogramm |
Antragsteller | Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Vereine sowie Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung. Verbundprojekte mit Beteiligung aus Wirtschaft und Wissenschaft sind besonders erwünscht. |
Förderungen | Fördergegenstand sind projektbezogene Aktivitäten der Forschung und Entwicklung sowie die Demonstration neuartiger technischer Lösungen. Gefördert werden eine Vielzahl an Technologiebereiche im Rahmen der fünf Missionen “Energiesystem 2045”, “Wärmewende 2045”, “Stromwende 2045”, “Wasserstoff 2030” und “Transfer”. Die Förderung erfolgt als Verbund- und Einzelprojekt, Reallabor der Energiewende oder Mikroprojekt. |
Förderhöhe | Die Zuwendungen werden als Projektförderung und als nicht rückzahlbare Zuschüsse, in der Regel als Anteilfinanzierung, gewährt. In der Regel wird eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Im Einzelfall sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten bis zu 100 Prozent förderfähig, soweit sie nichtwirtschaftliche Tätigkeiten durchführen und ein besonders hohes öffentliches Interesse besteht. |
Fristen | keine Fristen, zweistufiges Verfahren, Geltungsdauer: 31.06.2027 |
Energieforschungsprogramm
