Ansprechstellen | L-Bank |
Internet | |
Antragsteller | Unternehmen (privat, öffentlich oder landwirtschaftlich), Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, gemeinnützige Organisation |
Förderungen | Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien. Förderfähige Kosten: Errichtung, Erweiterung oder Erwerb sowie Modernisierung, Umrüstung oder Nachrüstung von Erneuerbare-Energien-Anlagen zur Stromerzeugung, zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung oder zur reinen Wärmeerzeugung (Sonne, Wind, Wasser, feste Biomasse, Biogas, Geothermie) zuzüglich von Netzen, Speichern sowie von Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem (Lastmanagement, Messeinrichtungen etc.). |
Förderhöhe | zinsgünstiges Förderdarlehen im Hausbankenverfahren ab 25.000 € und bis zu 10 Mio. € und bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben. Ab 1.04.2023 verbesserte Konditionen für PV-Aufdach-Anlagen sowie Batteriespeicher für PV-Aufdach-Anlagen. Eine Förderung nach dem EEG oder KWKG kann zusätzlich in Anspruch genommen werden. |
Fristen | keine Fristen |
Verwandte Suchbegriffe | Solaranlage, PV, Holzhackschnitzel, Pellets, Erdwärme |
Energiefinanzierung
