Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) |
Internet | BAFA Energieberatung Nichtwohngebäude |
Antragsteller | Kommunen, kommunale Zweckverbände, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften, soziale, gesundheitliche und Kultureinrichtungen |
Förderungen | Gefördert werden: Modul 1: Energieaudit gemäß DIN EN 16247 und im Sinne von § 8a des Energiedienstleistungsgesätzes (EDL-G) Modul 2: Energieberatungen gemäß DIN V 18599 für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau (als Sanierungsfahrplan oder Sanierung in einem Zug / BEG-Effizienzgebäude) Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung mit Ziel ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie vorzubereiten. |
Förderhöhe | 1. max. 50 % des Beratungshonorars, bis 600 € (3.000 €) bei Energiekosten bis (über) 10.000 € netto 2. max. 50 % des Beratungshonorars, bis 850 €, 2.500 € bzw. 4.000 € abhängig von einer Nettogrundfläche unter 200 m², von 200 bis 500 m² bzw. über 500 m² 3. max. 50 % des Beratungshonorars, bis 3.500 € (5.000 €) bei Energiekosten bis (über) 300.000 € netto pro Jahr |
Fristen | Die Richtlinie wurde ab dem 01.01.2025 mit den gleichen Konditionen im Hinblick auf die Förderhöhen fortgeführt. Es bestehen keine Fristen, jedoch darf mit dem Vorhaben grundsätzlich nicht vor Bewilligung begonnen werden. |
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
