Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Fördergegenstand des Bundesprogramms sind Energieberatungen von Nichtwohngebäuden in Form von Energieaudits, Energieberatungen gemäß DIN V 18599 sowie von Contracting-Orientierungsberatungen.

AnsprechstellenBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
InternetBAFA Energieberatung Nichtwohngebäude
AntragstellerKommunen, kommunale Zweckverbände, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften, soziale, gesundheitliche und Kultureinrichtungen
Förderungen

Gefördert werden:

Modul 1: Energieaudit gemäß DIN EN 16247 und im Sinne von § 8a des Energiedienstleistungsgesätzes (EDL-G)

Modul 2: Energieberatungen gemäß DIN V 18599 für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau (als Sanierungsfahrplan oder Sanierung in einem Zug / BEG-Effizienzgebäude)

Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung mit Ziel ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie vorzubereiten.

Förderhöhe

1. max. 50 % des Beratungshonorars, bis 600 € (3.000 €) bei Energiekosten bis (über) 10.000 € netto

2. max. 50 % des Beratungshonorars, bis 850 €, 2.500 € bzw. 4.000 € abhängig von einer Nettogrundfläche unter 200 m², von 200 bis 500 m² bzw. über 500 m²

3. max. 50 % des Beratungshonorars, bis 3.500 € (5.000 €) bei Energiekosten bis (über) 300.000 € netto pro Jahr

FristenDie Richtlinie wurde ab dem 01.01.2025 mit den gleichen Konditionen im Hinblick auf die Förderhöhen fortgeführt. Es bestehen keine Fristen, jedoch darf mit dem Vorhaben grundsätzlich nicht vor Bewilligung begonnen werden.