Ansprechstellen | Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) |
Internet | CINEA |
Antragsteller | Berechtigte Antragsteller sind Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat - einschließlich überseeischer Länder und Gebiete, sowie am CEF partizipierender Länder (Moldawien und Ukraine). Der Wettbewerbsaufruf richtet sich sowohl an Einzel- als auch an Konsortial-Projekte. |
Förderungen | Fördergegenstand sind Projekte zur Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladestationen (24/7-Zugänglichkeit) für E-Fahrzeuge entlang des TEN-V-Netzes in Abhängigkeit von der angebotenen Mindestladeleistung (ab 150 kW und bis 350 kW, und ab 350 kW) mit einer Mindestbetriebsdauer von fünf Jahren. Zusätzlich gibt es Förderangebote für die Strom- und Wasserstoffversorgung auf Flughäfen und für die Stromversorgung und die Betankung mit Ammoniak und Methanol in Häfen |
Förderhöhe | Für die Ladeinfrastruktur gibt es zwei unterschiedliche Förderschemas. Förderschema A, Einheitsbetrag: 20.000 Euro pro Ladepunkt mit einer Mindestleistung von 150 kW und 40.000 Euro pro Ladepunkt mit einer Mindestleistung von 350 kW gefördert Förderschema B, Kofinanzierungssatz: maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten für Arbeit und Material (70 Prozent in Gebieten in äußerster Randlage) |
Fristen | Der Förderaufruf wird mit fortlaufenden Aufforderungen mit drei Stichtagen für bis Ende 2025 umgesetzt. Die Fristen lauten: 1. Frist: 24. September 2024 2. Frist: 11. Juni 2025 3. Frist: 17. Dezember 2025 |
Connecting Europe Facility (CEF) – Alternative Fuels Infrastructure Facility (AFIF)
