BW-e-Pflegefahrzeuge

Pflege- und Sozialdienste, die ihre Fahrzeugflotte elektrifizieren möchten, erhalten Unterstützung vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg.

Ansprechstellen

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), L-Bank

Internet

BW-e-Pflegefahrzeuge

Antragsteller

Zugelassene ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen (nach § 72 SGB XI; Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag mit Pflegekassen) in Baden-Württemberg.

Förderungen

Es wird der Neukauf (Erstzulassung) von vollelektrischen Kleinwägen gefördert (Batterie und/oder Brennstoffzellen). Die Fahrzeuge müssen mindestens 3 Jahre in Baden-Württemberg zugelassen sein und überwiegend dort verkehren.

Pro Zuwendungsempfänger können in 3 Jahren max. 30 Fahrzeuge gefördert werden. Die Fahrzeuglänge darf 4,1 Meter nicht überschreiten (Nachweis per Eigenerklärung).

Förderhöhe

Förderung in Höhe von maximal 7.000 Euro, jedoch maximal bis zur Höhe der Mehrkosten des Fahrzeugs (zuwendungsfähigen Ausgaben).

Fristen

Die Antragstellung hat bis spätestens 31.12.2025 zu erfolgen. Eine vorzeitige Beendigung, Aussetzung oder Überarbeitung der Fördergrundsätze wird auf der Förderseite der L-Bank bekanntgegeben.

Verwandte Suchbegriffe

Kleinwagen, Dienstwagen, Flottenelektrifizierung, Mobilitätsmanagement, Elektro-Pkw, E-Mobilität, Elektromobilität