Ansprechstellen | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), L-Bank |
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Antragsteller | Zugelassene ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen (nach § 72 SGB XI; Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag mit Pflegekassen) in Baden-Württemberg. |
Förderungen | Es wird der Neukauf (Erstzulassung) von vollelektrischen Kleinwägen gefördert (Batterie und/oder Brennstoffzellen). Die Fahrzeuge müssen mindestens 3 Jahre in Baden-Württemberg zugelassen sein und überwiegend dort verkehren. Pro Zuwendungsempfänger können in 3 Jahren max. 30 Fahrzeuge gefördert werden. Die Fahrzeuglänge darf 4,1 Meter nicht überschreiten (Nachweis per Eigenerklärung). |
Förderhöhe | Förderung in Höhe von maximal 7.000 Euro, jedoch maximal bis zur Höhe der Mehrkosten des Fahrzeugs (zuwendungsfähigen Ausgaben). |
Fristen | Die Antragstellung hat bis spätestens 31.12.2025 zu erfolgen. Eine vorzeitige Beendigung, Aussetzung oder Überarbeitung der Fördergrundsätze wird auf der Förderseite der L-Bank bekanntgegeben. |
Verwandte Suchbegriffe | Kleinwagen, Dienstwagen, Flottenelektrifizierung, Mobilitätsmanagement, Elektro-Pkw, E-Mobilität, Elektromobilität |