Ansprechstellen | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), L-Bank |
Internet | Busförderrichtlinie: Unterpunkte "Linienbusse" |
Antragsteller | Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, die Fahrzeuge im Nah- bzw. Regionalverkehr betreiben; für Bürgerbusse auch (Bürgerbus-) Vereine und Kommunen |
Förderungen | 1. Förderung von Linienbussen 2. Förderung von Bürgerbussen |
Förderhöhe | 1 und 2.: Für kleine Unternehmen beträgt die Beihilfeintensität 75 Prozent, für mittlere und für große Unternehmen 70 Prozent. Zur Unterstützung einer möglichst schnellen Umstellung der in Baden-Württemberg eingesetzten Fahrzeuge auf emissionsarme Antriebsformen wird die Beihilfeintensität beginnend ab dem Förderjahr 2025 jährlich um 5 Prozentpunkte abschmelzen. |
Fristen | Das Busförderprogramm 2025 wurde am 01.03.2025 beschlossen. Anträge für das Busförderprogramm 2026 können voraussichtlich ab Herbst 2025 gestellt werden. |
Verwandte Suchbegriffe | Elektromobilität, E-Mobilität |
Busförderrichtlinie
