Busförderrichtlinie

Das Land unterstützt die Beschaffung von Linienbussen zum Erhalt, Einrichtung und Verbesserung von Linienverkehren. Je nach Fahrzeugkategorie wird ein Festbetrag bezuschusst. Antragsberechtigt sind Verkehrsunternehmen, (Bürgerbus-)Vereine, Kommunen und Landkreise.

AnsprechstellenMinisterium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), L-Bank
InternetBusförderrichtlinie: Unterpunkte "Linienbusse"
AntragstellerUnternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, die Fahrzeuge im Nah- bzw. Regionalverkehr betreiben; für Bürgerbusse auch (Bürgerbus-) Vereine und Kommunen
Förderungen1. Förderung von Linienbussen
2. Förderung von Bürgerbussen
Förderhöhe1 und 2.: Für kleine Unternehmen beträgt die Beihilfeintensität 75 Prozent, für mittlere und für große Unternehmen 70 Prozent. Zur Unterstützung einer möglichst schnellen Umstellung der in Baden-Württemberg eingesetzten Fahrzeuge auf emissionsarme Antriebsformen wird die Beihilfeintensität beginnend ab dem Förderjahr 2025 jährlich um 5 Prozentpunkte abschmelzen.
FristenDas Busförderprogramm 2025 wurde am 01.03.2025 beschlossen. Anträge für das Busförderprogramm 2026 können voraussichtlich ab Herbst 2025 gestellt werden.
Verwandte SuchbegriffeElektromobilität, E-Mobilität