Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)

Die "Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)" soll gerade auch mittelständischen Unternehmen branchen- und technologieoffen die Umsetzung von innovativen Dekarbonisierungsmaßnahmen ermöglichen.

AnsprechstellenBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)
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Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) 

Förderrichtlinie vom 26.08.2024

AntragstellerUnternehmen und Konsortien; Hochschulen, Universitäten und andere Forschungseinrichtungen können als Partner eingebunden werden.
Förderungen

Modul 1 - Dekarbonisierung der Industrie: Gefördert werden Dekarbonisierungsvorhaben, welche darauf abzielen, Treibhausgasemissionen im Industriesektor möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren. Die geförderten Vorhaben leisten einen substanziellen Beitrag auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität des Industriesektors und damit verbundener Sektoren in Deutschland. Ziel der Förderung von Investitionsvorhaben ist die Treibhausgasminderung in der Produktion. Ziel der Förderung von Forschungs- und Innovationsvorhaben ist es, Potenziale zur Treibhausgasminderung in der Produktion zu erschließen, unter anderem durch einen hohen Innovations- und Demonstrationscharakter sowie die Übertragbarkeit auf andere Unternehmen.

Modul 2 - Förderung von CCU/CCS: Gefördert werden Vorhaben der Industrie und der Abfallwirtschaft zum Einsatz oder Entwicklung von Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS), soweit es sich um schwer vermeidbare Emissionen handelt. Eine Förderung erfolgt nur, wenn das Vorhaben im Einklang mit mindestens einer Zielsetzung beziehungsweise Handlungsempfehlung der Carbon Management-Strategie der Bundesregierung steht und die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der jeweiligen CCS- beziehungsweise CCU-Prozesskette vorliegen. Das wichtigste Kriterium der Förderung ist die Fördermitteleffizienz, das bedeutet das Verhältnis der bis 2035 eingesparten Tonnen CO2 zu der im Vorhaben veranschlagten Fördersumme.

FörderhöheGewährt werden nicht rückzahlbare Zuschüsse im Rahmen einer Anteilfinanzierung. Die Zuwendung wird auf einen Höchstbetrag begrenzt. Eine angemessene Eigenbeteiligung wird vorausgesetzt. Bei mehr als 15 Millionen Euro Fördervolumen erfolgt die Förderung auf Basis einer Kofinanzierung durch die Bundesländer. Der Bund trägt maximal 70 Prozent der beantragten Förderung und nur unter der Bedingung, dass die 30-prozentige Landeskofinanzierung erfolgt. Es gelten die modul-spezifischen Regelungen zur Höhe der Förderung.
FristenProjektskizzen konnten über ein Online-Portal bis 30.11.2024 eingereicht werden; Geltungsdauer Förderrichtlinie: 31.12.2030. Die Umsetzung der Vorhaben hat bis spätestens 31.12.2035 zu erfolgen.