Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.

AnsprechstellenBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
InternetBAFA Energieberatung Wohngebäude
AntragstellerEigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Nießbrauchsberechtigte, Mieter und Pächter
Förderungen

Beratungen, die ein energetisches Sanierungskonzept in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) für Wohngebäude beinhalten:
- Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus (systemische Sanierung) oder
- energetische Sanierung durch aufeinander abgestimmte schrittweise Maßnahmen

Hinweis: Förderfähig ist eine Energieberatung nur, wenn diese von einer Person durchgeführt wird, die in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude“ gelistet ist.

FörderhöheHöhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Beratungskosten:
- Max. 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser
- Max. 850 € für Wohnhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten
- Für WEG einmalig bis zu 250 € Zuwendung pro Beratung für zusätzliche Erläuterungen bei Eigentümerversammlungen
Fristenkeine Fristen (Geltungsdauer: 1.07.2023 bis 31.12.2026)