Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) |
Internet | |
Antragsteller | Unternehmen nach BGB §14, Kommunen, kommunale Eigenbetriebe und Unternehmen, kommunale Zweckverbände, eingetragene Vereine und eingetragene Genossenschaften; Contractoren (unter Voraussetzungen und Verpflichtungen gem. Richtlinie) |
Förderungen | Modul 1. Machbarkeitsstudien und Transformationspläne Förderung darf nicht mit staatlichen Beihilfen für das gleiche Projekt kumuliert werden, es sei denn, die Förderung betrifft unterschiedliche bestimmbare beihilfefähige Kosten. |
Förderhöhe | 1.: max. 2 Mio. €, als Zuschuss von 50 % der förderfähigen Kosten 2. und 3.: 4.: |
Voraussetzungen | - Wärmenetzsysteme zur Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten. 1.: Mindestinhalte für Machbarkeitsstudien und Transformationspläne gemäß Förderrichtlinie (z. B. Zielszenario 2045 und Zwischenschritte 2030, 2035 und 2040 für Transformation) 2. und 3.: 3.: Keine Betriebskostenförderung bei Einzelmaßnahmen ohne Vorlage eines Transformationsplanes. 4.: nur für durch das BEW in Modul 2 oder Modul 3 geförderte Solarthermieanlagen und Wärmepumpen |
Fristen | keine Fristen; Förderbekanntmachung vom 18.08.2022, Programmlaufzeit bis 15.09.2028. |
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
