Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), KfW Bankengruppe |
Internet | BEG NWG |
Antragsteller | Antragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisa- tionen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Nichtwohngebäuden. |
Förderungen | 1. Sanierung und Ersterwerb nach Sanierung zu einem Effizienzgebäude Denkmal, 70, 55 und 40, jeweils auch in der EE-Klasse (mehr als 65 % erneuerbare Wärme und Kälte aus EE und/oder unvermeidbarer Abwärme) oder NH-Klasse (bei Erreichen eines Nachhaltigkeitszertifikats) 2a. Fachplanung und Baubegleitung (durch bei der dena gelistete/n Energieeffizienz-Experten/-in) 2b. Zertifizierungen gemäß dem "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)“ |
Förderhöhe | 1.: Zuschüsse (nur für kommunale Antragsteller, max. 4 Mio. €) oder Darlehen (bis 100 %) bezogen auf die förderfähigen Kosten (bis 2.000 € pro m² Nettogrundfläche, max. 10 Mio. €); entsprechend werden Tilgungszuschüsse bis 25 % oder Zuschüsse für Kommunen bis 40% (Sanierung KfW 40 EE oder NH) gewährt; Bonus für Worst Performing Buildings in Höhe von 10 %, wenn diese auf das Niveau EH 40, EH 40 EE oder NH, EH 55, EH 55 EE oder NH, EH 70 oder EH 70 EE oder NH saniert werden. Eigenleistungen (Materialkosten) können ebenfalls gefördert werden. Anlagen zur Stromversorgung wie Photovoltaik oder Windkraft sowie Stromspeicher werden nicht mehr gefördert. Kumulierung: mit EEG und BEG EM ausgeschlossen, mit KWKG zulässig, jedoch in Summe max. 60 %; für kommunale Antragsteller bis 90 %. |
Fristen | keine Fristen; alle Anträge sind bei der KfW zu stellen; Geltungsdauer bis 31.12.2030. |
Dokumente | |
Verwandte Suchbegriffe | erneuerbare Energien |
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
