Betriebliches Mobilitätsmanagment (BMM)

Das Bundesverkehrsministerium fördert die Erstellung, Erweiterung und Verstetigung von Maßnahmen einer nachhaltigen Mobilität in Betrieben, Unternehmen und kommunalen Einrichtungen. Die Aufrufe sind in drei Module unterteilt: Breitenförderung, Initialförderung und Innovationsförderung.

AnsprechstellenBundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) 
InternetBetriebliches Mobilitätsmanagement (BMM)
AntragstellerJuristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sofern sie innovative und umfassende BMM-Konzepte umsetzen wollen oder im Rahmen eines Verbundprojekts maßgeblich zu deren Umsetzung beitragen. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt. Die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen ist ausdrücklich gewünscht. Verbundvorhaben zwischen mehreren Antragsberechtigten sind nur im Schwerpunkt Innovationsförderung möglich. 
Förderungen

Modul 1 - Breitenförderung: Umsetzung von effektiven Standardmaßnahmen im Rahmen von innovativen Konzepten des Betrieblichen Mobilitätsmanagements, die dazu beitragen, BMM in die Fläche zu tragen.

Modul 2 - Initialförderung: Förderung von standortspezifischen BMM-Konzepten durch Berater:innen eines vorausgewählten Erstberater:innen-Pools, Bearbeitung auf Grundlage von standardisierten Beratungsleistungen

Modul 3 - Innovationsförderung: Umsetzung von innovativen Konzepten für die Weiterentwicklung des konventionellen betrieblichen Mobilitätsmanagements 

Förderhöhe

Nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben (Ausgabenbasis).

allgemein gilt: bei Vorhaben im nichtwirtschaftlichen Bereich max. 80 Prozent, im wirtschaftlichen Bereich Förderung gemäß AGVO

Modul 1 - Breitenförderung: maximal 60 000 Euro bezogen auf die Investitionsmehrkosten

Modul 2 - Initialförderung: Zuschuss für die Beratung maximal 5.000 Euro

Modul 3 - Innovationsförderung: Anteilfinanzierung, auf Höchstbetrag begrenzt; Bagatellgrenze bei 200.000 Euro der zuwendungsfähigen Ausgaben

Fristen

Modul 1 - Breitenförderung: Förderanträge konnten ab 2. Mai 2023 und bis zum 31. März 2024 eingereicht werden.

Modul 2 - Initialförderung: Förderanträge konnten ab 15. Mai 2023 bis zum Stichtag 31. Dezember 2024 gestellt werden.

Modul 3 - Innovationsförderung: Projektskizzen konnten bis 27. Juni 2024 eingereicht werden.

Antragsstellung von KMU über das Förderportal des Bundes easy-Online. Die unterschriebene Fassung des Antrages ist beim BALM über das eService-Portal einzureichen.

Geltungsdauer Förderrichtlinie vom 10.04.2024: 30.06.2027

Verwandte SuchbegriffeFuhrparkmanagement, Fahrzeugflotte, Dienstwagen, Pendelverkehr, Arbeitswege