Beratungsprämie - Aktivierung von ungenutztem Wohnraum

Die Beratungsprämie soll als Anreiz für die Kommunen dienen, ihr Engagement bei der Aktivierung von Wohnraum im Bestand auszubauen.

AnsprechstellenMinisterium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW), Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH
InternetBeratungsprämie
AntragstellerKommunen in Baden-Württemberg. Interkommunale kooperationen sind möglich.
FörderungenZiel der Prämie ist es, durch Beratung, insbesondere in Einfamilienhausgebieten, mittels Teilung und Umbau mehr Wohneinheiten zu schaffen. In diesem Zuge sollen die Eigentümer auch für eine effiziente Flächennutzung sensibilisiert werden. Als Anreiz für die Kommunen, in diesem Bereich durch Beratung und Vermittlung tätig zu werden, wird diesen im Erfolgsfall auf Antrag eine Prämie gewährt. Die Prämie unterliegt keiner weiteren in die Zukunft gerichteten Zweckbindung. Kennzahl ist die Anzahl der Gebäude, für die eine Beratung erfolgt ist. Die Beratung zur Immobilie muss von einem Architekten, der Mitglied in einer Architektenkammer ist, durchgeführt werden.
FörderhöheDie Prämie beträgt pauschal 400 Euro je durchgeführte Beratung.
FristenAnträge sind innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Beratung mit dem von der Bewilligungsstelle auf ihrer Internetseite veröffentlichten Formular zu stellen. Das Förderprogramm ist bis zum 31.12.2026 befristet.
Verwandte SuchbegriffeSuffizienz