Die KEA-BW erstellt seit 2018 den Statusbericht kommunaler Klimaschutz in Baden-Württemberg im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Im Zuge der Fortschreibung 2025 wird er in zwei Dokumente aufgeteilt: den Kurzbericht, der politische Empfehlungen enthält und die Statusdaten, die die bisher bekannten Darstellungen fortschreiben. Beide Dokumente basieren auf vielfältigen Daten, die weitestgehend zum Stichtag 31.12.2023 erhoben wurden. Der Kurzbericht soll alle zwei Jahre erscheinen. Die Statusdaten werden künftig in ein online-Dashboard überführt.
Die zwei Teile des Statusberichts kommunaler Klimaschutz zeigen aktuelle Entwicklungen und bisherige Erfolge, aber auch bestehende Defizite bei den Klimaschutzbemühungen der Kommunen im Land. Ziel ist es, Kommunen, regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen sowie anderen Akteuren eine fundierte Grundlage für zukünftige Aktivitäten auf dem Weg zur Klimaneutralität zu liefern, sowie das Land zu beraten, wie es diese dabei unterstützen kann. Über den Bericht hinaus stellt die KEA-BW auf Anfrage weitere Daten zur Verfügung, insbesondere "Klimaschutz-Steckbriefe" für Kommunen oder Landkreis-Profile.
Die Handlungsempfehlungen aus dem Kurzbericht kommunaler Klimaschutz 2025 für Bund, Land und Kommunen sind hier zusammengefasst.
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Land und Bund
- Einrichtung von Strukturen für eine ausreichende Personalausstattung für den kommunalen Klimaschutz, z. B. über eine (Pflicht-/) Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz. Übergangsweise: Personalstellenförderung ausgerichtet auf Entfristung der Stellen und direkte Ansprache von Kommunen z. B. über KEA-BW, regionale Energieagenturen oder Landkreise
- Einrichtung einer verlässlichen und unbürokratischen Finanzierung der Umsetzung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen, z. B. über den Einsatz für eine (Pflicht-/) Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz, die Einrichtung eines Klimafonds und/oder die Gründung einer bundes-/landeseigenen Investitionsgesellschaft
- Einsatz für die Wiederaufnahme der Bundeförderung oder alternative Unterstützung der Kommunen bei Quartiersprojekten sowie Personalstellen für das kommunale Energiemanagement
- Einsatz für bessere Förderbedingungen für die gemeinsame Erstellung von Klimaschutzkonzepten von Landkreisen oder größeren Kommunen gemeinsam mit kleineren Kommunen in der Kommunalrichtlinie
- Einrichtung von Strukturen für eine ausreichende Personalausstattung für den kommunalen Klimaschutz, z. B. über eine (Pflicht-/) Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz. Übergangsweise: Personalstellenförderung ausgerichtet auf Entfristung der Stellen und direkte Ansprache von Kommunen z. B. über KEA-BW, regionale Energieagenturen oder Landkreise
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Land (Zielbild klimaneutrale Kommunalverwaltung)
- Einrichtung ressortübergreifender finanzieller Unterstützungsangebote für Kommunen bei der energetischen Sanierung ihrer Liegenschaften, insbesondere einer Rucksackförderung zur entsprechenden Bundesförderung
- Unterstützung bei der Einführung von kommunalem Energiemanagement, z. B. über eine weitere Förderung
- Stärkung der Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit von Klimaschutzmaßnahmen (z. B. Energiespar-Contracting) in der Rechtsaufsicht/Finanzprüfung
- Stärkung der Vorbildrolle durch das Vorantreiben der klimaneutralen Landesverwaltung
- Einrichtung einer einfachen und niedrigschwelligen Möglichkeit zur Datenmeldung im Bereich des kommunalen Klimaschutzes anknüpfend an bestehende Strukturen
- Einrichtung ressortübergreifender finanzieller Unterstützungsangebote für Kommunen bei der energetischen Sanierung ihrer Liegenschaften, insbesondere einer Rucksackförderung zur entsprechenden Bundesförderung
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Land (Zielbild klimaneutrale Kommune)
- Verstetigung der Finanzierung der regionalen Energieagenturen und der Beratungsstellen für die kommunale Wärmeplanung unter Sicherstellung von Mindeststandards
- Unterstützung insbesondere von kommunalen Energieversorgungsunternehmen und Bürgerenergiegenossenschaften bezüglich der notwendigen Investitionen für die Transformation des Energiesystems
- Unterstützung gezielt von kleineren Kommunen über Klimaschutz-Plus und die Ebene der regionalen Energieagenturen oder Landkreise u. a. durch die Etablierung von Klimaschutzzentralen bei den Landkreisen und die Bereitstellung eines digitalen Werkzeug für den systemischen kommunalen Klimaschutz in kleinen Kommunen
- Nutzung der Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für die Umsetzung der Wärmeplanung und kreative kommunale Klimaschutzinitiativen
- Beseitigung von Hürden im Bereich Finanzierung und Abrechnung von Sanierungsmaßnahmen in Sozialeinrichtungen
- Aufrechterhalten der Förderung strategischer Klimaschutzmanagement-Werkzeuge wie z. B. des European Energy Awards
- Weiterführen des Wettbewerbs Leitstern Energieeffizienz
- Fördervereinfachung der Erstellung von CO2-Bilanzen für kleine Kommunen durch Landkreise oder Bereitstellung einer vereinfachten CO2-Bilanz insbesondere für kleine Kommunen durch KEA-BW und regionale Energieagenturen
- Verstetigung der Finanzierung der regionalen Energieagenturen und der Beratungsstellen für die kommunale Wärmeplanung unter Sicherstellung von Mindeststandards
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Kommunen (Zielbild klimaneutrale Kommunalverwaltung)
- Beitritt zum Klimaschutzpakt
- Erarbeitung einer Sanierungsstrategie für kommunale Gebäude und Umsetzung dieser in Eigenregie oder durch Energiespar-Contracting sowie die Hebung weiterer Effizienzpotenziale, z. B. bei der Straßenbeleuchtung oder durch effiziente Elektrogeräte
- Einsatz kommunaler Liegenschaften als Ankerkunden für Wärmenetze oder Einbau dezentraler klimafreundlicher Heizungen (v. a. Wärmepumpe)
- Installation von Photovoltaik auf den eigenen Liegenschaften
- Einführung von kommunalem Energiemanagement
- Beitritt zum Klimaschutzpakt
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Kommunen (Zielbild klimaneutrale Kommune)
- Zusammenarbeit mit der regionalen Energieagentur
- Einführung von Klimaschutzmanagement in Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnenden; kleinere Kommunen: Lösungen durch Gemeindeverwaltungsverbände, Teilzeitstellen oder über die Landkreise
- Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts, gerade für kleinere Kommunen im Verbund/mit dem Landkreis gemeinsam
- Unterstützung der kommunalen Energieversorgungsunternehmen und Bürgerenergiegenossenschaften bei der Transformation
- Proaktive Nutzung der Gestaltungsmöglichkeiten in der Flächenplanung und Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen sowie Freiflächen- und Floating-Photovoltaik abgestimmt mit der Regionalplanung
- Sorgfältige und integrative kommunale Wärmeplanung bzw. zügige und konsequente Umsetzung dieser
- Anschluss- und Benutzungszwang für Wärmenetze (fallweise)
- Sicherstellung ambitionierte Effizienzstandards über städtebauliche Verträge, wenn Neubau unausweichlich ist
- Vorgaben im Bebauungsplan zu Kompaktheit und Gebäudeausrichtung
- Energieberatung für Private z. B. in Kooperation mit der regionalen Energieagentur
- Unterstützung von kleinen Kommunen beim konzeptionellen Klimaschutz (Landkreise)
- Stärkung des ehrenamtlichen Engagements für Klimaschutz und Energiewende
- Regelmäßige Erstellung einer CO2-Bilanz nach BISKO-Standard
- Unterstützung bei der Vermittlung kleinerer Wohnungen und Schaffung von flexibel nutzbarem Wohnraum sowie Leerstandsmanagement
- Zusammenarbeit mit der regionalen Energieagentur
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Kontakt für Rückfragen und weiterführende Infos
Johannes Gaiser
johannes.gaiser@kea-bw.de
0721 98471-45 -
Kurzbericht kommunaler Klimaschutz 2025
Eine datenbasierte Bestandsaufnahme für Baden-Württemberg mit Handlungsempfehlungen
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Statusdaten kommunaler Klimaschutz
Statistiken zum Kurzbericht 2025
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Infoveranstaltung am 01.07.2025
Vorstellung des Statusberichts im Rahmen der Reihe "klimaschutz_konkret online"
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Rückblick ksk-online 24.09.2024
Rückblick zur Vorstellung des Statusberichts im Rahmen der Reihe "klimaschutz_konkret online" vom 24.09.2024.
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Archiv - Statusbericht 2022
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