Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH |
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Antragsteller | Kommunen, Zusammenschlüsse von Kommunen sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung; Verbünde von Kommunen, Vereinen, Verbänden, Religionsgemeinschaften und Hochschulen sind ebenfalls antragsberechtigt. |
Förderungen | Gefördert werden investive Modellprojekte von Kommunen und im kommunalen Umfeld, die eine direkte, weitreichende Treibhausgasminderung und einen beispielhaften Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten, besonders aus den Bereichen |
Förderhöhe | Nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von max. 70 % (90 % für finanzschwache Kommunen) und von 200.000 € bis 10,0 Mio. € |
Fristen | Projektskizzen können jeweils vom 1.03 bis 30.04 sowie vom 1.09 bis 31.10 eines Jahres eingereicht werden, letztmals vom 1.09.2024 bis 31.10.2024 |
Verwandte Suchbegriffe | Digitalisierung, ÖPNV, Energieeffizienz |