Erneuerbare Energien – Premium (271, 281)
Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), KfW Bankengruppe |
Internet | |
Antragsteller | Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände, Unternehmen, Privatpersonen und Freiberufler, Landwirte, gemeinnützige Antragsteller und Genossenschaften |
Förderungen | 1.) Große Solarkollektoranlagen, 2.) große Biomasse-Anlagen, 3.) KWK-Biomasseanlagen 4.) Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden, 5.) große Wärmespeicher, 6.) Biogasleitungen 7.) große Wärmepumpen, 8.) Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung (z. B. im Bereich Tiefengeothermie) Kombination: Nur mit dem KfW-Programm "Energieeffizient Bauen" möglich. Ausgeschlossen ist die Kombination eines Kredites aus Erneuerbare Energien "Premium" mit einem Kredit aus dem Programm Erneuerbare Energien "Standard" für dieselbe Investitionsmaßnahme (Ausnahme: Tiefengeothermie zur kombinierten Wärme- und Stromerzeugung). |
Förderhöhe | Zinsgünstige Darlehen bis max. 100 % der förderfähigen Investitionen, zzgl. Tilgungszuschüssen bis zu 50 %; bis zu 25 Mio. € |
Voraussetzungen | 1.) Solarkollektoranlagen 7.) Große effiziente Wärmepumpen: |
Fristen | keine Fristen |
