Energieeffiziente Wärmenetze
Ansprechstellen | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM), Projektträger Karlsruhe (PTKA-BWP) |
Internet | |
Antragsteller | Kommunen, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände und Eigengesellschaften, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts, private Unternehmen, rechtsfähige Personengesellschaften, juristische Personen des Privatrechts, natürliche Personen |
Förderungen | Förderbaustein 3: Investitionen in energieeffiziente Wärmenetze (in den Förderbausteinen 1 - kommunale Wärmepläne - und 2 - Beratungsinitiativen - können keine Anträge mehr gestellt werden) Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Mitteln ist möglich, sofern sich nicht aus der VwV energieeffiziente Wärmenetze oder aus anderen Regelungen etwas anderes ergibt. Die Gesamtförderung darf jedoch die jeweils zulässigen maximalen Höchstbeträge und die jeweils zulässigen maximalen Beihilfeintensitäten der Europäischen Union nicht überschreiten. |
Förderhöhe | max. 20 %, bis zu 200.000 € |
Voraussetzungen | - die Wärme muss zu mind. 80% aus erneuerbaren Energien, eff. Wärmepumpen, aus Anlagen zur Nutzung industrieller oder gewerblicher Abwärme, hocheff. KWK-Anlagen oder aus Kombination dieser Quellen stammen |
Fristen | Das Programm läuft nach Verlängerung nun bis zum 30.06.2023. Nächster Stichtag zur Abgabe beim PTKA ist der 15.08.2022. Ein weiterer Stichtag wird voraussichtlich im Winter 2022 und im Frühjahr 2023 folgen. |
Fristen | Das Programm läuft nach Verlängerung nun bis zum 30.06.2023. Nächster Stichtag zur Abgabe beim PTKA ist der 15. August 2022. Ein weiterer Stichtag wird voraussichtlich im Winter 2022 und im Frühjahr 2023 folgen. |
